Name, ISIN
Verwaltungsgesellschaft
Anlageschwerpunkt
Bewertungsintervall
Performance
Währung
Anlageregion
Gesetzlicher Fondstyp
Investmentgesellschaft
TER
Rechtsform
Vertriebsland
Verwahrstelle
Rechtliches / Liechtenstein / Gesetze / UCITS
UCITS

Wie im Bereich Richtlinien bereits angesprochen, dient die UCITS-Richtlinie (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) oder zu Deutsch OGAW-Richtlinie (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) der Sicherheit des Anlegers. Sie regelt die einheitliche Gestaltung der Gesetze in der EU in Bezug auf offene Investmentfonds, die in übertragbare Wertpapiere wie Aktien und Anleihen/Obligationen investieren.
Liechtenstein hat diese Richtlinie mit dem Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) und mit der Verordnung vom 5. Juli 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSV) in nationales Recht übernommen.
Dies bedeutet für liechtensteinische Investmentfonds nach UCITSG einen einfachen und diskriminierungsfreien Zugang zum europäischen Markt. UCITS hat sich aber nicht nur in Europa sondern weltweit als Marke in puncto Sicherheit etabliert und von dieser Sicherheit können Anleger profitieren.


UCITSG
Gesetz vom 28. Juni 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren

UCITSV
Verordnung vom 5. Juli 2011 über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren